Nachdem die Indikation zur Kopfgelenktherapie festgestellt und die Anamnese erhoben worden ist, muss der Patient das zu erwartende anatomische und physiologische Geschehen verstanden haben.
Da es sich um eine qualitative Änderung am Organismus handelt, muss aus medizinethischer Perspektive gesehen besonders vorsichtig gehandelt werden: Das Vorbereitungsgespräch dient unter anderem dazu, die Informierte Einwilligung des Patienten zu erlangen.
Das Therapieverfahren beinhaltet die Digastricus-Muskelumlagerung mit Begleitdiagnostik (Drehwinkelmessungen, Palpation). Dabei wird der emotionalen Verarbeitung des Vorgangs großen Raum gegeben und auf möglicherweise zu erwartende Nebenwirkungen hingewiesen.
Demnach ist das Verfahren der Kopfgelenktherapie ein komplexes medizinisch-psychologisches Verfahren: Es befolgt medizinische Vorgaben (Eingriffsaufklärung, Anamnese, diagnostisch begleitete Therapieeinwirkung, katamnestische Erhebungen) und psychologische Erfordernisse (Regulierung der Grundbefindlichkeit, Angstreduktion).
Viele Menschen haben - vielleicht auch aufgrund von Negativerfahrungen - sehr große Angst vor einer Behandlung am craniozervikalen Übergang. Es besteht oftmals eine fast mystische Einstellung, dass es sich um einen derart empfindlichen Bereich handele, dass man da nur etwas verschlechtern, nichts verbessern könne. Diese große Vorsicht ist bislang begründet gewesen, denn wenn man in Unkenntnis des hier dargestellten anatomischen Sachverhalts an den Kopfgelenken Manipulationen vornimmt, resultiert daraus nicht selten eine Verschlimmerung des gesundheitlichen Zustands (z.B. verstärkter Schwindel, Vitalitätsminderung).
Grundsätzlich sollte die Kopfgelenktherapie nur bei vollständiger Angstfreiheit und Vertrauen in das Verfahren vorgenommen werden.